Öffentlichkeit bei Sitzungen städtischer Gesellschaften?

Ich muss (leider) alle enttäuschen, die meinen, der Antrag der Grünen, mehr Öffentlichkeit in den Sitzungen der Städtischen GmbH herzustellen, sei aus diesem Blog heraus entstanden.
Vielmehr haben die Trierer Grünen einen Musterantrag aus dem Internet im gribs.net (Grüne & Alternative in den Räten Bayerns) dem Trierer Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Vom Grundsatz her halte ich das Anliegen für durchaus berechtigt, wenn auch das zitierte Urteil überhaupt nichts zur Öffentlichkeit von solchen Sitzungen sagt.

Doch das muss der Reihe nach erklärt werden:

1. Worum ging es eigentlich:

Im Mai 2004 reichten wollten Bürger in Passau ein Bürgerbegehren durchführen, das folgende Fragestellung enthielt:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Passau als Gesellschafter die Gesellschaftsverträge der kommunalen GmbHs ändert, so dass

  • A. die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.
  • B. den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Abs. 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.”

Die Stadtverwaltung hat diesesAnliegen als unzulässig angesehen, da es gesetzeswidrig sei. Zunächst das Verwaltungsgericht Passau dann der Verwaltungsgerichtshof München (Urteil von 08.05.2006 4 BV 05.756) hat jedoch entschieden, dass ein solches Begehren in Einklang mit dem Gesetz steht.

Vordergründig ging es also nur um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. In diesem Zusammenhang hat das oben bezeichnete Gericht aber grundsätzliche Ausführungen zur Öffentlichkeit bei städtischen Gesellschaften gemacht.

2. Wo liegt das Problem?

Durch die Umwandlung von städtischen Betrieben in GmbH unterliegen diese vom Prinzip her auch den strengen Geheimhaltungspflichten des (privaten) Gesellschaftsrechts. Das ist durchaus sinnvoll, was private Gesellschaften anbelangt aber nicht immer sinnvoll, was „öffentliche Gesellschaften“ anbetrifft, da hier manchmal Entscheidungen getroffen werden, die alle Bürgerinnen und Bürger angehen.

Ich nenne nur einmal ein Beispiel, das ich selbst erlebt habe: Im Aufsichtsrat der Stadtwerke wird eine Takt-Reduzierung der Linie 8 diskutiert. Das betrifft den Stadtteil Mariahof, in dem ich lebe. Ich möchte das Problem gerne mit der Ortsvorsteherin und meinen Mitbürgern erörtern, darf das aber nicht, weil ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, ja fürchten muss, mich eventuell sogar nach § 85 GmbHG strafbar zu machen.

3. Folgen der Entscheidung

Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass es durch eine Änderungen der Gesellschaftsverträge möglich wäre, auf Gebieten, die dem Wesen nach öffentlich erörtert werden können (z.B. Höhe der Gebühren, Fahrplanänderungen pp. – aber nicht etwa Beteiligungen an anderen Gesellschaft, Personalfragen)

  • A) den Medien die entsprechenden Tagesordnungspunkte mitzuteilen

  • B) die Aufsichtsratsmitgliedern in einzelnen Fragen von der Schweigepflicht zu entbinden

Das wäre doch schon einmal ein Anfang, ich persönlich könnte das vom Grundsatz unterstützen. Aber – wie gesagt – notwendig wäre zunächst eine Änderung der Gesellschaftsverträge!

Entgegen der Darstellung der Grünen hat sich das Gericht nichts dazu gesagt, dass Aufsichtsratssitzungen – etwa wie eine Stadtratssitzung – einen öffentlichen Teil enthalten dürfen. Das Gericht hierzu wörtlich:

„Die Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht für die Aufsichtsratsmitglieder führt auch nicht dazu, die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Aufsichtsrats zu unterlaufen. Das Bürgerbegehren zielt nicht darauf ab, Dritten die Teilnahme an Sitzungen des fakultativen Aufsichtsrats der GmbH zu ermöglichen“

 

2 Gedanken zu „Öffentlichkeit bei Sitzungen städtischer Gesellschaften?

  1. Vielen Dank für die ausführlichen Informationen! Aber ihr aufklärender Blogeintrag ist ja auch Folge der Blogs 😉 Es bewegt sich was in Trier!

  2. aha – da haben wir uns etwas zu früh gefreut, aber vielleicht kommt die Freude ja später – wie auch immer, die öffentliche Diskussion in unseren Blogs schadet ja nix und sorgt für Dialog. Und ich glaube, den hat Trier dringend nötig.
    Vielleicht gucken die Grünen ja in unsere Blogs ohne selbst zu bloggen und “klauen” unsere Ideen. Aber ich habe es ja schon einmal angemerkt, dass wir uns über einen zusätzlichen gelben, roten und einen grünen Blogger freuen würden.

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