Radweg in der Loebstraße zum Zweiten

So könnte der Radweg in der Loebstraße künftig beschildert werden

Der Bericht vom 2.8.2017 im Trierischen Volksfreund von Christiane Wolff »Ein Radweg, der ein Gehweg ist?« hat in der Öffentlichkeit viel Wirbel ausgelöst. Verständlich, war es doch lange Zeit hoch umstritten, ob beim Ausbau der Loebstraße ein gesonderter Radweg angelegt werden soll oder ob, wie Anwohner es vorgeschlagen haben, es bei einem kostengünstigen markierten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn verbleiben soll.

Nach langen und intensiven Diskussionen hat sich der Stadtrat aus vielerlei Gründen dazu entschieden, Geld in die Hand zu nehmen und einen eigenen sogenannten zwei Richtungs-Radweg zu bauen.

Schon seit 2015 ein Fußgängerweg

Dass dieser dann aber als Gehweg, der auch für Radfahrer zugelassen ist, gekennzeichnet wurde, war indes bislang niemanden aufgefallen. Denn die jetzige Beschilderung besteht offensichtlich schon seit Dezember 2015 wie sich aus einer gemeinsamen Stellungnahme der beiden Beigeordneten Andreas Ludwig und Thomas Schmitt vom 14.8.2017 an die Stadtratsfraktionen ergibt.

(Wenn es interessiert hier das Schreiben im Wortlaut: Schreiben der Beigeordneten an die Fraktionen)

Jetzt ist es aber aufgefallen und publik geworden. 

 

Doch kein »Schild«bürgerstreich?

Zunächst einmal: Die Beschilderung war kein Schildbürgerstreich, sondern gut gemeint. War man sich doch von Anfang an darüber einig – so wurde es auch im Bebauungsplan festgeschrieben -, dass kein benutzungspflichtiger Radweg entstehen sollte. Dies aus verschiedenen Gründen: Zum einen sollte man jederzeit bequem die Querstraßen des Gewerbegebietes erreichen. Auch sollten besonders schnellen Zweiradfahrern die Straßennutzung ermöglicht werden. Da die bekannten blauen Radwegschilder, wären sie auf dem neuen Weg aufgestellt worden, nach dem Gesetz eine Benutzungspflicht begründet hätten, hatte man sich als Lösung einfallen lassen, den Radweg als Fußweg mit Gestattung für Radfahrer zu kennzeichnen.

In der Stresemannstraße ist kein blaues Radfahrerschild aufgestellt, d.h., die Zweiradfahrer müssen diesen Radweg nicht benutzen

Ich persönlich hatte vorgeschlagen, das Schild einfach wegzulassen und den Radweg mit Fahrrad-Piktogrammen zu versehen. Dass es eine bundesweit geltende Empfehlung gibt, dies bei Zweirichtungs-Radwegen nicht anzuwenden, war mir nicht bekannt.

Lösung gefunden?

Zunächst hat man als Alternative angeboten ein Sperrschild anzubringen und es mit dem Zusatz zu versehen »Radfahrer frei«. Das erschien mir  eine praktikable Lösung zu sein, ermöglicht sie es doch, dass die wenigen Fußgänger, die den Radweg nützen müssen, um zu den Parkplätzen zu gelangen, darauf gehen dürfen. Andererseits zwingen sie den Radfahrer aber nicht dazu, besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und  gegebenenfalls in Schrittgeschwindigkeit fahren zu müssen, weil es sich um einen Fußweg handelt, auf dem Radfahrer nur geduldet sind. Davon hat man dann jedoch wieder Abstand gewonnen. Das wurde in der Sitzung des Dezernatsausschusses IV vom 30.8.2017 so bekannt gegebenen. Die Gefahr, das zu zu Missverständnissen käme, sei zu groß. Autofahrer könnten meinen, die gsamte Loebstraße sei gemeint, so hieß es. Für mich wenig nachvollziehbar.

Bleibt jedenfalls zu hoffen, dass der neue Radweg dann auch entsprechend

Selbst auf dem Gerhweg wird (verbotenerweise) derzeit noch gefahren.

angenommen werden wird. Denn bisher lässt die Nutzung, wie ich mehrfach beobachten konnte, noch etwas zu wünschen übrig.

Dies liegt meiner Auffassung nach insbesondere auch daran, dass der Radfahrer vom Verteilerkreis kommend in Richtung Ruwer fahrend den Radweg gar nicht wahrnimmt oder Probleme hat, über die Straße nach links auf den Weg zu wechseln. Deshalb ist es meines Erachtens unbedingt erforderlich, entsprechende, markierte Furten zu schaffen, die ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. Ich hoffe, dass auch diesbezüglich praktikable Lösungen gefunden werden können.