Stadtrat Trier: Müssen die Wahlen zu den Ausschüssen wiederholt werden?

Trotz aller politischen Gegensätze ging es im Trierer Stadtrat bisher doch recht friedlich zu. Es wurde zwar oft um die Sache gestritten, aber Geschäftsordnungsdebatten waren kaum üblich. So hatte sich in den Jahren eingependelt, dass man sich nicht immer an alle Formalien erhalten hat. (Beispielsweise wurden Anfragen der Fraktionen immer zu Beginn der Tagesordnung abgehandelt, obwohl die Geschäftsordnung vorsieht, sie am Ende zu behandeln).

Jetzt ist wohl ein Umdenken angesagt.

Wie aus unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, hat das NPD-Ratsmitglied Babic schon zu der Zeit, als er dem Studentenparlament angehörte, dieses mit Geschäftsordnungsdebatten genervt. Jetzt hat er die im letzten Stadtrat vollzogene Wahl von Ausschussmitgliedern angefochten.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Da sich der Stadtrat (bedauerlicherweise) bisher keine eigene Geschäftsordnung gegeben hat, obwohl er eigentlich dazu verpflichtet ist  (§ 37 GemO) gilt die so genannte Mustergeschäftsordnung, die der Landesgesetzgeber entworfen hat.

Diese sieht in § 27 vor, dass die Wahl grundsätzlich in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat, es sei denn der Rat hätte etwas anderes beschlossen.

(§ 27

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden vom Rat auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) – in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung – gewählt, sofern nicht der Rat im Einzelfall etwas anderes beschließt…..)

Gerade ein solcher Beschluss ist jedoch am vergangenen Dienstag vergessen worden.

Der Grund? Solange ich es beobachten kann wurde die Wahl von Ausschussmitgliedern wie selbstverständlich in der gezeigten Art und Weise durchgeführt. Kein Mensch kam deshalb auf die Idee, dies zu hinterfragen.

Juristerei ist ja die Auslegung von Vorschriften, so dass man natürlich auch die Rechtsauffassung vertreten kann, dass gerade durch die Tatsache, dass offen abgestimmt worden ist, der Rat sozusagen konkludent beschlossen hat, eine offene Abstimmung durchzuführen.

Ich bin kein Verwaltungsrechtler und will deshalb die Beurteilung den Fach-Juristen überlassen, die derzeit wohl über diese Frage brüten.

Schlimmstenfalls müssen die Wahlen zu den Ausschüssen wiederholt werden. Problematisch ist nur, dass sich schon in der nächsten Woche die ersten Ausschüsse konstituieren wollen. Dies würde sich dann hinauszögern, was wegen der langen Sommerpause problematisch wäre. Es sind viele Entscheidungen aufgelaufen, jetzt schnell zu treffen sind.

Was bleibt als Fazit?

Man sieht, Babic will den Stadtrat ärgern und kann ihn  ärgern.

Wir sollten uns darauf einstellen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass ein einzelnes Ratsmitglied die Arbeit des Trierer Stadtrates beeinträchtigt. Zu groß sind die Probleme, die wir zu bewältigen haben.

Der Stadtrat sollte daher so schnell wie möglich daran machen, eine eigene Geschäftsordnung zu entwerfen. Dies ist schon deshalb notwendig, weil nach der neuen Zusammensetzung des Trierer Stadtrates Redezeiten und andere Abläufe im Trierer Rat tunlichst geregelt werden sollten.

Der Oberbürgermeister muss wohl künftig das Rechtsamt bei jeder Ratssitzung intensiv zurate ziehen. Auch wir Ratsmitglieder werden künftig stets die einschlägigen Gesetze bei uns führen müssen

2 Gedanken zu „Stadtrat Trier: Müssen die Wahlen zu den Ausschüssen wiederholt werden?

  1. Mich wundert es, dass bei der Menge an Amtsleitern und Mitarbeitern, die bei jeder Ratssitzung im Hintergrund der Beigeordneten/Dezernenten/Bürgermeister sitzen, niemand hier helfend dem OB bzw. eben dem gesamten gewählten Rat zur Hilfe kam… Gerade nochmals mehr, da genau das, was nun eingetreten ist, ja zu erwarten war. Deeskalation hin oder her. So wird dann eben Demokratie doch ausgehebelt.

  2. Nun ja, solange gewisse Personen in die Tiefen der Geschäftsordnung abtauchen, laufen sie immerhin nicht in der Gegend herum und schlagen Leute zusammen.

    Nun hat der Stadtrat seinen Troll.

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