Erleichterung auf Trier-Mariahof: Das von allen Bürgerinnen und Bürgern gewollte Solidar-Modell bei der Bezahlung der Sanierung der Straßen und Wege im Stadtteil darf so bestehen bleiben. Das hat jetzt das OVG Koblenz beschlossen.
Der Hintergrund: Normalerweise müssen nach dem so genannten Kommunalabgabengesetz die Eigentümer die Neubau oder Sanierung einer Straße anteilmäßig bezahlen, wenn sie dort Anlieger sind und zwar dann, wenn der Bau erfolgt. Je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder eine reine Anliegerstraße handelt, müssen 60 bis 80 Prozent der Kosten von den Grundstückeigentümer getragen werden. Da kann schon einiges Geld zusammenkommen.
Im Stadtteil Mariahof hat der Stadtrat auf Anregung des Ortsbeirates einen anderen Weg gewählt:
Ganz Mariahof wird zu einer so genannten Bewertungseinheit zusammengefasst. Wenn eine Straße oder ein Weg im Stadtteil saniert wird, zahlen alle Eigentümer Mariahofs anteilmäßig (je nach Grundstückgröße) einen Betrag.
Das hat viele Vorteile und ist viel gerechter: Schließlich benutzen alle auf Mariahof Wohnenden die Wege. Außerdem verteilt sich die Last zu auf viele Schultern und der jeweilige Betrag, der zu zahlen ist, ist nicht zu hoch.
Doch die Sache kam vor Gericht. Das Verwaltunsggericht Trier stellte dann bei dieser Gelegenheit fest, dass in einer Stadt wie Trier entweder nach der einen oder der anderen Methode verfahren werden. Es sei nicht zulässig, in einem Wohngebiet die eine Abrechnungsmethode zu wählen, in einem anderen jedoch nicht.
Das sahen zum Glück die höchsten Verwaltungsrichter in Koblenz ganz anders. So kann es jetzt mit der Sanierung weitergehen.
Doch es gab neue Aufregung:
Gestern bin ich von vielen Mariahofer Bürgern, die hier zu Miete wohnten, angesprochen worden, die ganz besorgt fürchteten, auch sie müssten sich jetzt an den Sanierungskosten beteiligen.
Hintergrund war ein Bericht des Trierischen Volksfreundes vom 4.9.2010. Unter der Überschrift „In Mariahof müssen alle zahlen war unter anderem ausgeführt „Alle Straßen im Stadtteil Mariahof sollen in den nächsten Jahren saniert werden. Und bezahlen sollen dafür alle Einwohner des Stadtteils.”
Das ist natürlich nicht richtig. Nach dem Gesetz müssen nur Grundstückseigentümer sich anteilsmäßig an den Kosten für den Straßenbau beteiligen. Mieter von Wohnungen trifft selbst verständlich keine Zahlungspflicht. Diese können also beruhigt aufatmen. Auch die Umlage der Ausbaubeiträge auf den Mieter ist nach geltendem Mietrecht nicht zulässig.
Ein Gedanke zu „Mariahof: Es müssen nicht alle zahlen!“
Von Erleichterung kann man heute wohl auf Seiten der Grundstueckseigentuemer nicht mehr sprechen: denn der Stadtrat hat die Berechnungsgrundlage rueckwirkend geaendert und so muessen nun teilweise fast doppelt so hohe Betraege gezahlt werden. Damit ist auch der Artikel im TV falsch, wonach es sich meist um 200-400 Euro handelt. Wir werden wohl nicht die Einzigen sein, die hier Einspruch einlegen werden !
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