Hans-Peter Linz hat seine Bedenken bezüglich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgebracht. Er hält es für ungerecht. Die Argumente sind ja stichhaltig. Auch im Kollegenkreis bin ich heute vielfach auf die Neuregelung angesprochen worden. Man sagt es, sei nicht richtig, dass nur Grundstücksbesitzer die Abgaben zahlen sollen. Warum keine Mieter?
Daraus hat sich bei mir eine Idee entwickelt, die ich hier einmal vorstellen will und für die ich mich dann auch prügeln lassen werde:
Bisher ist es so, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass hauptsächlich der Anlieger Vorteil von der Straßen-Erschließung hat. Deshalb muss der Grundstückseigentümer einen mehr oder weniger hohen Anteil (je nachdem ob Durchgangs- oder reine Wohnstraße) an den Ausbaukosten zahlen, wenn die Straße nach einiger Zeit wiederhergestellt werden muss.
Der Ausgangspunkt könnte aber auch ein ganz anderer sein:
Nutzer der Straßen sind doch hauptsächlich Benutzer von motorisierten Fahrzeugen (sowie Fahrradfahrer und Fußgänger, die ich hier einmal vernachlässigen will). Warum sollen nicht sie auch die Kosten tragen?
Folge: Man könnte also auf jedes KFZ einen besonderen Zuschlag zur KFZ-Steuer erheben, der dann den jeweiligen Kommunen zukommen würde. (LKW mehr – kleiner PKW weniger). Die Gelder dürfte aber nicht im Nirwana der Haushaltslöcher verschwinden, sondern die Gemeinden wären gesetzlich verpflichtet, diesen in einen Fond einzuzahlen. Diese dürfte dann nur für die Straßensanierung verwendet werden.
Vorteile:
- Das System wäre meines Erachtens viel gerechter.
- Es würde die Bürger insgesamt weniger belasten, nicht einseitig hoch, wenn mal gerade eine Straße saniert wir (was jemanden, der gerade sein Haus ab bezahlt ggfs. in den Ruin treiben kann)
- Es wäre endlich Geld da, um die maroden Straßen der Kommunen zu sanieren. (Man sieht am Beispiel Trier, wie notwendig dies ist)
- Man würde einen gewissen umweltpolitischen Effekt erzielen
Nachteile:
- Wieder eine neue Steuer(!), würden die Bürger schreien (Es würden allerdings die Abgaben wegfallen, die sehr hoch sein können, wenn es „einen trifft“). Zugegeben ist das jedoch das Hauptargument gegen meinen Vorschlag.
- Es wäre ein derzeit nicht abzuschätzender bürokratischer Aufwand nötig.
- Ob diese Abgabe verfassungsrechtlich zulässig wäre, hab eich noch nicht geprüft.
- Das Problem, dass auch Ausländer unsere Straßen benutzen (Stichwort: grenznaher Raum) ist natürlich nicht gelöst.
2 Gedanken zu „Straßensteuer – wenn schon, dann richtig ?“
Nicht uneben, die zweckgebundene, gestaffelte KfZ-Sonderabgabeidee.
Bitte ausarbeiten *g*
mein Kommentar kommt leider etwas spät – dennoch: Ich finde die Idee vom Grundgedanken her gut. Man müsste einfach einen horizontalen Finanzausgleich hinzufügen. Luxemburg müsste von der EU verpflichtet werden, einen gewissen Anteil an den Straßen-Sanierungskosten unserer Region zu übernehmen. Das wäre doch was für das EU-Parlament..
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