6000 Euro für ein Brötchen? So teuer kann es schon werden, wenn man ohne Genehmigung des Rechte-Inhabers ein fremdes Bild in seinen Blog einstellt. (Ein Blogger hatte ein Bild eines Brötchens aus Online-Kochbuch in seinem Blog unerlaubt verwendet). Wie in den hiesigen AGB angegeben sollte daher jeder Blogger streng auf die Urheberrecht achten, insbesondere auch beim Einstellen von Bildern. Es gibt Anwälte die durchforsten das Internet systematisch auf Urheberrechtsverletzungen. Um den Auswüchsen des Abmahn(un?)wesens zu begegnen, soll eine gesetzliche Neuregelung die Kosten für die Abmahnungen begrenzen. Alle weiteren Einzelheiten können hier nachgelesen werden.
Die rheinland-pfälzische Justizstaatssekretärin hat die geplante Gesetzesänderung heute wie folgt kommentiert:
„Ich begrüße die Initiative der Bundesregierung, im Rahmen der Urheberrechtsreform die Kosten für die erste anwaltliche Abmahnung bei unerheblichen urheberrechtlichen Rechtsverstößen auf 50,- Euro zu begrenzen. Das ist ein vernünftiger Schritt, der die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessert”, erklärte Justizstaatssekretärin Beate Reich heute gegenüber der Presse. „Es kann nicht angehen, dass Privatpersonen, die oft aus Unwissenheit einmalig mit den Bestimmungen des Urheberrechtes in Konflikt kommen, mehrere hundert Euro für die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt zahlen müssen. Der Entwurf der Bundesregierung stellt klar: Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Reich.
Die Staatssekretärin erläuterte, auch in Rheinland-Pfalz habe das Abmahnwesen in der Vergangenheit zum Teil überreagiert: „Es kam vor, dass ein kleiner Verein, mit knapp 60 Mitgliedern und einem Jahresbeitragsaufkommen von ca. 2.200,- Euro Abmahnkosten von über 1.300,- Euro zahlen sollte, weil man in Unkenntnis der Sachlage eine Wegbeschreibung aus dem Internet auf die Homepage gestellt hatte. Die Forderung überstieg die finanziellen Möglichkeiten des Vereins deutlich und stellte eine echte Existenzbedrohung dar.” Bei kleinen Vereinen hafte zudem der geschäftsführende Vorstand mit seinem Privatvermögen, so Reich weiter „Dies hat letztlich sogar Konsequenzen für die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, Ehrenämter zu übernehmen. Ich bin der Auffassung: Maß tut hier Not! Die nunmehr vorgeschlagene gesetzliche Regelung ist überfällig.”
Zwar seien von Seiten der Anwaltschaft Bedenken gegen eine Deckelung formuliert worden, diese seien, so Reich, jedoch nicht durchgreifend: „Die auch nach heutiger Gesetzeslage vorhandene Möglichkeit, eines maßvollen Vorgehens bei urheberrechtlichen Abmahnungen durch Begrenzung des Streitwertes wird in der Praxis nicht genutzt und ist nur schwer zu kontrollieren. Die geplante Regelung ist praxisnah und schafft Rechtsklarheit. Die Bedeutung und der Stellenwert des Urheberrechts als wichtiges Rechtsgut wird hierdurch nicht in Frage gestellt. Maßgeblich ist die Schwere des Eingriffs und dieser ist bei erstmaligen Bagatellverstößen geringfügig. Ich halte den nunmehr vorliegenden Entwurf für stimmig. Auch in Rheinland-Pfalz könnte auf dieser Basis mehr Rechtsklarheit und Verbraucherschutz geschaffen werden”, betonte Reich.
Ein Gedanke zu „Blogger: Vorsicht Abmahnungen“
Das mit dem Urheberrecht ist auch bei Auktionen bei EBAY so, auch hier suchen Anwälte nach Verletzungen was bereits einige EBAY Nutzer schon zu spüren bekommen haben. Eine Beschränkung der Strafbeträge ist sinnvoll und wird hoffentlich dazu führen das dieses suchen nach Verletzungen des Urheberrechtes für Anwälte nicht mehr so attraktiv ist.
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