Augenwischerei: Resolution zur Vermögenssteuer

Wir haben ja nicht mehr viel zu entscheiden in den kommunalen Parlamenten. Die bundesweite Finanzknappheit in den Kommunen sorgt für Frustration bei den Stadträtinnen und Stadträten. Was liegt also näher, als sich ein wenig mit Bundespolitik zu beschäftigen: Zum Beispiel mit der Vermögenssteuer. Sozusagen als Frust-Bekämpfung, und damit es etwas gibt, über das man sich wieder einmal so richtig schön streiten kann. Zur Erinnerung: Diese Steuer, die auf das so genannten bewertbare, also feststellbare,  Eigentum eines Steuerpflichtigen erhoben wird, wurde 1997 abgeschafft, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2 Jahre zuvor festgestellt hatte, dass die bis dahin angewandte Methode, sie zu berechnen, wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verfassungswidrig war: Denn man unterschied zwischen Grundvermögen und anderem. Schon kurz danach wurden immer wieder Forderungen laut, sie unter Beachtung der Grundsätze des Verfassungsgerichts doch wieder einzuführen, liegt es doch nahe von den Reichen zu verlangen auch etwas für das Gemeinwohl zu tun. So setzt sich SPD Kanzlerkandidat Steinbrück jetzt für die Einführung dieser staatlichen Abgabe ein. Bundesweit hat sich ein (im übrigen parteiübergreifendes) Bündnis für die Wiedereinführung der Vermögensteuer gebildet: http://www.vermoegensteuerjetzt.de/ Dies haben vor allem Stadtratsfraktionen der Linken zum Anlass genommen, um in zahlreichen kommunalen Parlamenten entsprechende Resolutionen, die Stadt- und Gemeinderäte verabschieden sollten. Wie gewünscht führt das immer zu entsprechen hitzigen Debatten in den Räten wie am vergangen Freitag in Bielefeld, wo SPD, Grüne und Linke, gegen Stimmen von CDU, FDP und Bürgerlichen (wenn wundert‘s) eine entsprechende Resolution durchsetzten. Und die örtliche IHK protestiert schon heftig dagegen. In Trier war die SPD jetzt ein wenig schneller als die örtlichen Linken und hat einen entsprechenden Resolutionsentwurf vorgelegt, der im nächsten Stadtrat behandelt werden soll. Was hat das jetzt mit der Arbeit eines Stadtparlaments zu tun, wird sich mancher fragen. Steht in § 32 Gemeindeordnung nicht, dass der Stadtrat nur befugt ist, über die so genannten kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten zu befinden? In einigen wenigen Kommunalparlamenten ist genau diese Frage auch gestellt und verneint worden. Dass OB Jensen, den Mut haben wird, den Antrag entsprechend den Vorgaben der GemO erst gar nicht zuzulassen, ist zu bezweifeln. Die Befürworter  argumentieren äußerst feinsinnig: Sie vertreten die These, dass mit der Einführung der Vermögensteuer auch etwas bei der Kommune hängen bliebe und konstruieren so doch einen Zusammenhang zu kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Doch was soll‘s: Der Trierer Stadtrat hat schon genügend sinnlose Resolution verabschiedet, da kommt es auf eine mehr oder weniger auch nicht mehr an. Es gibt sicher gute Argumente für und gute Argumente gegen die Einführung einer Vermögenssteuer. Dies wird der zuständige Gesetzgeber zu entscheiden haben. Ich will das an dieser Stelle nicht weiter diskutieren. Doch eines steht fest: Wer den Trierer Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, mit der Verabschiedung eine solchen Resolution – wie vorgesehen – würde auch nur ein Jota zur Verbesserung desolaten Finanzsituation in Trier beigetragen werden, betreibt derzeit pure Augenwischerei, die nur von den eigentlichen Problemen ablenkt.