Mehr Sicherheit in den Gerichten!

In Deutschland gilt bekanntlich ein restriktives Waffengesetz. Doch die schrecklichen Meldungen letzter Zeit lassen befürchten, dass bei uns amerikanische Verhältnisse eingetreten sein könnte. Offenbar gelangen mehr Menschen an gefährliche Waffen als wir denken.
Jetzt hat es in Landshut einen fürchterlichen Amoklauf in einem Gericht mit 2 Toten und 2 Verletzten  gegeben.
Das lässt natürlich die Frage aufkommen, wie es denn mit der Sicherheit in deutschen Gerichten bestellt ist? Dort besteht zweifelsohne ein besonders hohes Gefährdungspotenzial. Oft treten dort psychisch labile Menschen in besonderer psychischen Situation auf, sei als Angeklagte vor Gericht oder – wie in Landshut – in einer famliären Auseinandersetzung.
Es ist ja auch nicht die erste Bluttat die in einem deutschen Gericht verübt wurde:

  • Noch in schrecklicher Erinnerung ist mir das Geschehen im Gericht in Euskirchen, wo ein Mann sechs Menschen und dann sich selbst getötet hat.
  • Im Februar 1995 hat ein Mann im Landgericht Köln Selbstjustiz geübt und einen Angeklagten erschossen, der Fall Bachmeier ist noch viel länger her, aber allen noch in Erinnerung.
  • Im Januar 1995 ist in Kiel eine Familienrichterin von einem psychisch kranken Mann erstochen worden.
  • Im Februar 1998 verletzte im Auricher Landgericht ein Angeklagter einen Staatsanwalt schwer.

In Anbetracht dessen muss man sich schon fragen, wie es mit der Sicherheit an deutschen Gerichten bestellt ist.

Landgericht TrierIm Landgericht Trier beispielsweise kann jeder fast ungehindert das Gebäude betreten. Allein ein Justizwachtmeister sitzt neben der Tür hinter einer Glasscheibe. eine schleuse ist zwar vorhanden, doch die Türen sind zu den Geschäftszeiten ständig geöffnet. jeder, der will kann hereinkommen. Kontrollen gibt es keine. In anderen Gerichten sieht es nicht anders aus.
Es mögen gute Absichten, die hinter dem Gedanken der Verantwortlichen stehen, nicht allzu rigide Sicherheitskontrollen durchzuführen:
Offene, bürgernahe Gerichte in einer offenen Demokratie Jeder soll dort ungehindert sein Anliegen vorbringen oder möglichst ungehindert öffentliche Gerichtsverhandlung besuchen können. Doch angesichts der schrecklichen Tat
heute stellt sich erneut die Frage, ob es bei dem bisherigen Verfahren bleiben kann!
Ich meine, es muss künftig ausgeschlossen sein, dass jemand mit einer Waffe ein Gerichtsgebäude betreten kann. Eine Metallschleuse und entsprechende Kontrollen müssen Pflicht werden.  Unsere Gesellschaft hat sich leider so entwickelt, dass nichts anderes übrig bleibt!

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