Heute erreicht mich folgende Pressemitteilung des OVG Ich zitiere:
Verbandsgemeinde muss gegen Bolzen einschreiten
Die Verbandsgemeinde Nassau muss die Nutzung eines Wendehammers als Bolzplatz verhindern. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist in einem reinen Wohngebiet Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Wendehammer angrenzt. Der Wendehammer wird von den anwohnenden Kindern – nach Angaben des Klägers auch von Älteren – als Sport-, Spiel- und Bolzplatz genutzt. Dabei schießen die Kinder mit Fußbällen insbesondere auf die Steinwand einer Trafostation. Aufgrund mehrfacher Eingaben stellte die Verbandsgemeinde ein Schild “Ballspielen nicht erlaubt” bzw. “kein Bolzplatz” auf. Nachdem sich die Zustände auf dem Wendehammer nicht änderten, erhob der Kläger Klage, die das Verwaltungsgericht abwies. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Verbandsgemeinde jedoch zum Einschreiten gegen die Lärmverursacher.
Der Kläger sei durch die Nutzung des Wendehammers als Bolzplatz von schädlichen Lärmeinwirkungen betroffen, die unzumutbar seien. Das vorgelegte Sachverständigengutachten ergebe eine Überschreitung des Lärmpegels für Wohngebiete durch das Ballspielen an einer erheblichen Anzahl von Tagen. Außerdem sei das Anwesen des Klägers weniger als 19 m von dem Wendehammer entfernt. Das Bauplanungsrecht sehe hingegen einen Abstand zwischen Wohnbebauung und einem Bolzplatz von 60 m vor. Der Lärm beim Bolzen sei auch nicht mit dem in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmenden Kinderlärm gleichzusetzen. Auf welche Art die Verbandsgemeinde einschreite, stehe zwar in ihrem Ermessen. Allerdings sei sie verpflichtet, im Einzelfall auch mit Verboten gegen die Störer vorzugehen. (Urteil vom 12. September 2007, Aktenzeichen: 7 A 10789/07.OVG)
Diese Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtes ist jedenfalls überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen. Ballspielen wird als “unzumutbarer Lärm” und “schädliche Lärmeinwirkung” bezeichnet. Kinder sind “Störer”, gegen die eine Gemeinde “vorgehen” muss.
Ein Gedanke zu „Spielende Kinder sind Störer !“
Es gibt eben bestimmte Geräusche, die nerven, z. B. ein ständiges Bumbum.
Außerdem ist das nach dem obigen Auszug nicht nur einmal passiert, sondern immer wieder. Die Trafostation eignet sich offenbar so gut als Torwand, daß der Wendehammer zum Bolzplatz umfunktioniert wurde.
Es gibt sicher auch andere Stellen zum Fußballspielen, z. B. auf einer Wiese im Park.
Deutschland gehört eher zu den kinderfreundlichen Ländern, wo sich keiner traut, Kindern irgendeine Schranke zu setzen.
Nehmen wir mal an, Sie hätten eigene Kinder in Ihrer Wohnung, würden Sie denen ein Spielzeug-Handy schenken, das von früh bis spät bimmelt und piepst, und Sie müssen sich das den ganzen Tag anhören?
Mit diesem Anliegen, daß jeder alles hinnehmen muß, nur weil es von Kindern ausgeht, werden Sie auf die Dauer wirklich den gegenteiligen Effekt erzielen.
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