Spielende Kinder sind Störer !

….so argumentiert jedenfalls das Oberverwaltungsgericht in Koblenz:
Heute erreicht mich folgende Pressemitteilung des OVG Ich zitiere:

Verbandsgemeinde muss gegen Bolzen einschreiten

Die Verbandsgemeinde Nassau muss die Nutzung eines Wendehammers als Bolzplatz verhindern. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.


Der Kläger ist in einem reinen Wohngebiet Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Wendehammer angrenzt. Der Wendehammer wird von den anwohnenden Kindern – nach Angaben des Klägers auch von Älteren – als Sport-, Spiel- und Bolzplatz genutzt. Dabei schießen die Kinder mit Fußbällen insbesondere auf die Steinwand einer Trafostation. Aufgrund mehrfacher Eingaben stellte die Verbandsgemeinde ein Schild “Ballspielen nicht erlaubt” bzw. “kein Bolzplatz” auf. Nachdem sich die Zustände auf dem Wendehammer nicht änderten, erhob der Kläger Klage, die das Verwaltungsgericht abwies. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Verbandsgemeinde jedoch zum Einschreiten gegen die Lärmverursacher.
Der Kläger sei durch die Nutzung des Wendehammers als Bolzplatz von schädlichen Lärmeinwirkungen betroffen, die unzumutbar seien. Das vorgelegte Sachverständigengutachten ergebe eine Überschreitung des Lärmpegels für Wohngebiete durch das Ballspielen an einer erheblichen Anzahl von Tagen. Außerdem sei das Anwesen des Klägers weniger als 19 m von dem Wendehammer entfernt. Das Bauplanungsrecht sehe hingegen einen Abstand zwischen Wohnbebauung und einem Bolzplatz von 60 m vor. Der Lärm beim Bolzen sei auch nicht mit dem in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmenden Kinderlärm gleichzusetzen. Auf welche Art die Verbandsgemeinde einschreite, stehe zwar in ihrem Ermessen. Allerdings sei sie verpflichtet, im Einzelfall auch mit Verboten gegen die Störer vorzugehen. (Urteil vom 12. September 2007, Aktenzeichen: 7 A 10789/07.OVG)

Über “kinderfreundliche Entscheidungen” aus Trier hatte ich ja schon berichtet. Verwalltungsrichter hatten mich auf meinen Blog angesprochen und angezweifelt, dass solche Entscheidungen möglich sind. Das Urteil von damals stand mir ledier nicht zur Verfügung. Doch jetzt haben wir es von den obersten Richtern aus Koblenz schwarz auf weiß, wie sie über unseren Nachwuchs denken.

Diese Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtes ist jedenfalls überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen. Ballspielen wird als “unzumutbarer Lärm” und “schädliche Lärmeinwirkung” bezeichnet. Kinder sind “Störer”, gegen die eine Gemeinde “vorgehen” muss.

Abgesehen davon, dass ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, wie Kinder “schädliche” Lärmeinwirkungen verursachen könnten (selbst wenn sie den Ball gegen die Trafostation schießen), erschließt sich für mich auch nicht, wie die betroffene Gemeinde nun gegen die Kinder vorgehen soll. Verbotsschilder sind ja offensichtlich schon aufgestellt worden. Soll jetzt die Polizei eingesetzt werden? Hätte man die Gemeinde verpflichtet, die Trafostation mit Lärm dämmenden Material zu versehen – OK, das wäre sicher eine sinnvolle Lösung des Problems, aber sie soll gegen die Kinder vorgehen!
Kinder brauchen nun einmal Platz, um sich auszutoben und sie müssen dabei auch Schreien und Rufen. Das sind pädagogische Binsenweisheiten. Wir sollten doch froh sein, wenn sie einmal nicht vor dem Computer hocken, sondern draußen Sport treiben.
Das Urteil mag gut gemeint sein. Die Kläger sind möglicherweise besonders lärmempfindlich. Doch Urteile wie diese von einem obersten Gericht, vor dem ich selbstverständlich größten Respekt habe, lassen in mir die Gewissheit aufkommen, dass sich in unserer Gesellschaft bezüglich Kinderfreundlichkeit noch einiges ändern muss!

Ein Gedanke zu „Spielende Kinder sind Störer !

  1. Es gibt eben bestimmte Geräusche, die nerven, z. B. ein ständiges Bumbum.

    Außerdem ist das nach dem obigen Auszug nicht nur einmal passiert, sondern immer wieder. Die Trafostation eignet sich offenbar so gut als Torwand, daß der Wendehammer zum Bolzplatz umfunktioniert wurde.

    Es gibt sicher auch andere Stellen zum Fußballspielen, z. B. auf einer Wiese im Park.

    Deutschland gehört eher zu den kinderfreundlichen Ländern, wo sich keiner traut, Kindern irgendeine Schranke zu setzen.

    Nehmen wir mal an, Sie hätten eigene Kinder in Ihrer Wohnung, würden Sie denen ein Spielzeug-Handy schenken, das von früh bis spät bimmelt und piepst, und Sie müssen sich das den ganzen Tag anhören?

    Mit diesem Anliegen, daß jeder alles hinnehmen muß, nur weil es von Kindern ausgeht, werden Sie auf die Dauer wirklich den gegenteiligen Effekt erzielen.

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