Schon einige Male habe ich die spannungsgeladenen Momente miterlebt, bis der endgültige Ausgang einer Kommunalwahl feststeht. Ist Anlass der Aufregung normalerweise, welche Parteien wie viele Sitze errungen haben und welche Ratsmitglieder im Stadtrat einziehen, stand diesmal die Frage im Vordergrund, ob die NPD erstmals in den Trierer Stadtrat einzieht oder nicht.
Ich hätte mir andere Spannungsmomente gewünscht, aber es ist der schließlich nicht zu ändern. Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat (meines Erachtens etwas zu voreilig) entschieden, die Sperrklausel für den Einzug in den Stadtrat aufzuheben.
Damit war eigentlich zu erwarten, dass auch radikalen Parteien die Möglichkeit eröffnet wird, in Kommunalparlamente einzuziehen. Nicht zu erwarten war, dass Trier eine der ersten Städte in Rheinland-Pfalz sein wird, die davon betroffen wurden.
Thomas Egger (FDP) war die Enttäuschung deutlich anzusehen, dass es ausgerechnet seine Partei getroffen hat, einen Sitz an die NPD abgeben zu müssen. den sitz hätte ich ihm von Herzen gegönnt. Es sollte nicht sein.
Ich denke, wir sollten uns jetzt mit der notwendigen Gelassenheit, aber auch mit erforderlichen Konsequenz und diesen Problem stellen.
Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ist das Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in einem Kommunalparlament selbstverständliche Voraussetzung. Wer diese durch Tat oder Wort bekämpft, ist der Stellung eines Ratsmitgliedes unwürdig. Der Stadtrat hat in diesem Falle über den Ausschluss zu beschließen, so sieht es § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung jedenfalls vor.
Dieser Bestimmung werden wir unter den gegebenen Umständen besondere Beachtung schenken müssen.
Aber vielleicht hat sicher die Ratsmitgliedschaft des Spitzenkandidaten der NPD Babic schneller erledigt als man denkt:
Nach Berichten des Trierischen Volksfreundes wird gegen ihn zurzeit wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Sollte sich der bestehende Verdacht bestätigen, so droht ihm nach § 224 StGB eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung erwartet jedoch von jedem Ratsmitglied tadelsfreie Lebensführung. Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichtes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten verurteilt wird, kann deshalb durch Beschluss des Stadtrates aus diesem ausgeschlossen werden, wenn es durch die Tat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat (§ 31 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Vorschrift in Trier zum ersten Mal angewandt wird.
Und um auch diese Frage zu beantworten: Sollte dieser Fall eintreten, wird der nächste Kandidat, das ist ein gewisser Hans-Jörg Busch, als Nachrücker für die NPD in den Rat ziehen.
4 Gedanken zu „NPD-Spitzenkandidat: Nur kurze Zeit im Stadtrat?“
…und das Problem “NPD” ist also auf diesem Wege nicht wirklich zu lösen. Zwar ist Babic mit allem, was man bisher von ihm gehört und gelesen hat, als besonders unangenehmer Zeitgenosse in Erscheinung getreten, aber mir ist der eine Braune im Stadtrat genauso unangenehm wie der andere. Ich gebe hier meinem Kollegen Jörg Pistorius recht, die neuen auf dem rechtsstaatlichen und demokratischen Boden stehenden Ratsfraktionen sind für die kommende Legislaturperiode in einer besonderer Pflicht und werden künftig wohl auch mal bei Entscheidungen Koalitionen eingehen müssen, die sonst nicht zustande gekommen wären.
Außerdem sollte nicht ohne Not ein Märtyrer geschaffen werden, denn ein Ausschluss aus dem Stadtrat lässt sich wunderbar propagandorisch ausschlachten.
Sichtbarer Schmutz lässt sich leichter bekämpfen als solcher, der hartnäckig in verborgenen Ecken klebt.
Ich sehe das auch so wie Wortsalat. Schlimm ist allerdings, dass über die Mitgliedschaft in den Ausschüssen (gibt es da nicht eine Sperrminorität?) diese Partei auch automatisch an sehr interne Informationen und Strategien bekommen wird. Wird es dann doch wieder Hinterzimmer aber aller Demokraten gemeinsam geben???
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