Aufsehen um Ausschusswahl

Viel Aufsehen erregt hat die Entscheidung der ADD, die die 2.Wahl für die Mitglieder des Dezernatsausschuss II in der Stadtratssitzung am 14. April dieses Jahres für ungültig erklärt hat.
Ich will einmal versuchen die” komplizierte Rechtslage “- wie das Presseamt der Stadt Trier es ausgedrückt hat – zu erklären, um die Entscheidung für den juristischen Laien nachvollziehbar zu machen:
Grundsätzlich wird die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach der Stärke der einzelnen Fraktionen berechnet. Nun gibt es in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung aber eine Besonderheit: Nach § 45 Absatz 1 GemO können auch so genannte “Gemeinsame Wahlvorschläge” gebildet werden. Man muss sich das so vorstellen, dass Fraktionen für eine kurze Zeit nur für die Frage, wie viele Ausschussmitglieder in die Ausschüsse grundsätzlich zu entsenden sind, sich zu einer Art “Wegwerf-Koalition” zusammenschließen. Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt in diesem Falle so, als sei der gemeinsame Wahlvorschlag eine einzige Fraktion.
CDU, SPD, Grüne, FWG und FDP haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen gemeinsamen Wahlvorschlag erarbeitet und intern verabredet, dass entsprechend der Fraktionsstärke die einzelnen Mitglieder verteilt werden. Wäre kein anderer Vorschlag gemacht worden oder nur ein solcher von einem einzelnen Ratsmitglied, wäre dieser gemeinsame Wahlvorschlag problemlos angenommen worden.
Aus (für mich nicht nachvollziehbaren) Gründen hat sich nun die Vertreterin der Linken entschieden, einen eigenen Wahlvorschlag einzureichen. Da dieser unerwartet vom Vertreter der NPD unterstützt wurde, hatte dieser 2 Stimmen und musste entsprechend (mit einem Sitz) berücksichtigt werden. (Grund: Das Verhältniswahlsystem, das nach GemO zur Anwendung kommt, das Minderheiten sehr stark berücksichtigt)
Man muss jetzt die Frage, welcher Wahlvorschlag mit wie viel Sitzen im Ausschuss vertreten ist, grundsätzlich von der unterscheiden, welche Personen dort vertreten sind. Mithin war der kurze Zeit später ausgesprochene Mandatsverzicht des in den Ausschuss gewählten Mitgliedes der Linken für die (getroffene) Entscheidung unerheblich, dass der Wahlvorschlag der Linken grundsätzlich für einen Sitz im Dezernatsausschuss II zu berücksichtigen ist. Eine nachträgliche Korrektur dieser getroffenen Grundsatzentscheidung ist nicht mehr möglich. Der ADD blieb nach der Rechtslage gar nichts anderes übrig als so zu entscheiden.

Bleibt für mich als Fazit:

  1. Die Gemeindeordnung ist seinerzeit bewusst so verändert worden, dass kleine Parteien stärkere Berücksichtigung finden können. Jetzt müssen wir damit leben, dass auch Parteien dort vertreten sind, die wir dort nicht gerne sehen.Der NPD-Vertreter im Stadtrat hat sich ganz offensichtlich vorgenommen, den Rat der Stadt Trier dadurch “vorzuführen”, dass er von allen ihm zustehenden rechtlichen Möglichkeiten intensiv ausschöpft. Man sieht dies beispielsweise auch an der extensiven Ausübung des Fragerechtes. Bisher ging es im Stadtrat, bei aller Gegensätzlichkeit in politischen Fragen, recht versöhnlich zu. Auf juristische Spitzfindigkeiten kam es nie an. Das hat sich jetzt (leider) geändert.
  2. Alle Beteiligten können und dürfen jetzt nicht zulassen, dass die vielfältigen juristischen Möglichkeiten, die unser demokratischer Rechtsstaat bietet, zu seinem Nachteil ausgenutzt werden. Deshalb wird nichts anderes übrig bleiben, als künftig jede Sitzung sehr intensiv vorzubereiten und in jeder Sitzung sehr genau aufzupassen. Die Gemeindeordnung wird auf jeden Fall ab jetzt mein ständiger Begleiter in der Stadtratssitzung sein müssen