EG Bürokratie hat wieder zugeschlagen! Schwierige Zeiten für rollstuhlfahrende Busnutzer in Trier

Die Bürokratie kann gnadenlos sein: Bürokraten denken sich oft Vorschriften aus, die natürlich gut gemeint sind und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein sollen. Doch oftmals wirkt sich das, was gut gemeint ist, zu Lasten jener Bürger aus, die die Vorschrift eigentlich nutzen soll.

Besonders hebt sich da immer wieder die EG-Bürokratie hervor. Ein Beispiel:
So legte eine neue EU-Richtlinie fest, dass nur noch Busse für den Stadtverkehr zugelassen werden können, die für die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ausgestattet sind. Dabei sollen besondere technische Anforderungen festgelegt sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist schon entsprechend geändert worden. Wie gesagt: Gut gemeint. Doch was sind die Folgen, beispielsweise in Trier?

Ich habe einmal bei den Stadtwerken nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Ihre Informationen sind vollkommen richtig. Busse, die ab 2005 für den öffentlichen Verkehr zugelassen wurden, müssen die exakte Zahl von Rollstuhlfahrerstellplätzen ausweisen und es ist untersagt, mehr als die ausgewiesene Zahl mit dem Bus zu befördern.
Die von uns seitdem zugelassenen Fahrzeuge haben jeweils einen Rollstuhlfahrerplatz. Dies ist in den Fahrzeugen eindeutig gekennzeichnet.
Im Gegensatz zu früherer Gepflogenheit, bei ausreichendem Platz im Fahrzeug auch mehr als einen Rollstuhl zu befördern, ist uns dies aufgrund der gesetzlichen Neuregelung nun nicht mehr möglich. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht sowohl dem Busfahrer als auch dem Betrieb ein Buß- bzw. Verwarnungsgeld und der Fahrer erhält Punkte im Verkehrszentralregister.
Wir haben unser Personal angewiesen, sich strikt nach den Neuregelungen zu verhalten. Leider ist uns die bislang großzügige Mitnahmeregelung für die Zukunft verwehrt, was in dem ein oder anderen Fall zu Unannehmlichkeiten für unsere rollstuhlfahrenden Fahrgäste führen könnte.

Mit anderen Worten: Bisher war es kein Problem, einen zweiten Rollstuhlfahrer mitzunehmen, wenn sich schon jemand im Bus befand. Es wurde ein wenig gerückt und fertig. Jetzt – Dank der EG – dürfen die Busfahrer niemanden mehr mitnehmen, wenn sich schon ein Rollstuhl im Bus befindet. Der arme Rollstuhlfahrer muss dann auf den nächsten Bus warten.
Er sitzt dann draußen in der Kälte und denkt sicher nicht so positiv über den Brüsseler Bürokraten, der sich so eine schöne Vorschrift zu seinem Besten ersonnen hat.
Alle die sich Gesetze und Vorschriften ersinnen sollten eben immer wieder bedenken, dass flexible Regelungen, die nur grundsätzliche Fragestellungen behandeln, besser sind, als alles haarklein festlegen zu wollen. Nach dieser Methode haben jedenfalls Juristen zu früheren Zeiten gehandelt.

3 Gedanken zu „EG Bürokratie hat wieder zugeschlagen! Schwierige Zeiten für rollstuhlfahrende Busnutzer in Trier

  1. Auch bei der Schülerbeförderung gilt dieser Paragraph: wenn nur ein Schüler mehr als ausgewiesen im Buss ist, heißt es zahlen. Also Bussfahrer: immer fleißig nachzählen. Der alte Pressbuss ist nicht erlaubt.

    Diese Regelung wurde aber nicht nur in Brüssel vergeigt, Berlin hätte das intelligenter Interpretieren können. Aber Abgeordnete haben bei den vielen Nebenjobs wohl etwas zu viel zu tun.

  2. Neulichbin ich morgens wieder mal hinter so einem ausgedienten Bus der SWT hinterher gefahren, als er mit 90 über die Landstraße voll mit Schülern brauste. Das Heck des Gelenkbusses schwankte bedenklich und ein Rücklicht funktionierte nicht. Schon eigenartig. Die SWT verkauft ihre alten Busse an private Busunternehmer, die sie oder die anderen beiden öffentlichen Verkehrsunternehmen dann wieder im Auftrag der SWT auf ihren Linien fahren lassen.

  3. Leider stellen Sie den Sachverhalt nicht richtig dar. Es ist immer beliebt, “Brüsseler Bürokraten” für alles Übel verantwortlich zu machen, doch in diesem Fall ist es einmal wieder falsch. Die EU-Richtlinie 2001/85/EG besagt, dass Busse _mindestens_ einen Rollstuhlplatz bereitstellen müssen, aber nicht, dass _nur_ einer sein dürfte. Niemand hindert Verkehrsbetriebe daran, mehr Plätze zur Verfügung zu stellen. Selbst der “Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter” schrieb dazu in einer Pressemitteilung:

    “Es ist nicht nur scheinheilig, wenn sich Verkehrsbetriebe auf die EU-Richtlinie oder auf die StVZO berufen. Wenn Verkehrsbetriebe sich generell weigern, in ihren Bussen mehr als einen Rollstuhlplatz anzubieten, bedeutet das einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Auf diese Weise werden Rollstuhlfahrer eindeutig diskriminiert.”

    Nachzulesen hier:
    http://www.bsk-ev.org/news/468/eu-richtlinie/

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