Briefwahl als Regelwahl?

Immer mehr wählen zu Hause per Briefwahl. Nach einem Bericht des Trierischen Volksfreundesvom 14.5.2014  soll sogar jeder dritte Wähler nicht mehr ins Wahllokal gehen.
Und dies hat seinen guten Grund:Gerade bei einer Kommunalwahl, bei der – wie in Trier – 56 Stimmen zu vergeben sind, ist das Wählen sehr kompliziert.

Selbst studierte Juristen sind sich über Einzelheiten oftmals nicht schlüssig. Beispielsweise bei der Frage: „Darf man jemanden auf dem Stimmzettel streichen oder nicht?“ (Antwort: ja man darf!).
WahlbriefUnd dann will man sich ja auch in Ruhe aussuchen, welche/e Kandidaten/in man seine Stimme geben will. In der Wahlkabine sich mancher einem zeitlichen Druck ausgesetzt.
Alles einleuchtend, nur hat die Sache einen kleinen, aber entscheidenden Haken:
Jetzige Verfahrensweise zulässig?
Die Briefwahl als Regelwahl ist verfassungsrechtlich nicht unbedenklich, könnte doch der Grundsatz einer freien und geheimen Wahl verletzt sein.
Wer garantiert, dass zu Hause auch wirklich geheim abgestimmt wird?
Deshalb darf nur der/diejenige auf diese Art und Weise zu Hause abstimmen, der auch wirklich verhindert ist. Man kann trefflich darüber streiten, ob am 25. Mai tatsächlich ein Drittel aller Wähler verhindert sind
Anderseits: Das Bundesverfassungsgericht hat schon immer entschieden (vgl. Beschluss vom 24.11.1981 2 BvC 1/81), dass eine Briefwahl grundsätzlich zulässig ist und dies noch im Sommer vergangenen Jahres bezüglich der Europawahl bestätigt Gleichwohl: im Juli (Entscheidung vom 9.7.2013 2 BvC 7/10)
Das Bundesverfassungsgericht argumentiert in etwa so:
Es konkurrieren hier zwei Rechtsgrundsätze miteinander: Die Forderung nach einer freien und und vor allem geheimen Wahl und das Postulat, dass möglichst viele an einer Abstimmung teilnehmen sollen. In Anbetracht dessen ist eine gewisse Einschränkung des einen Grundsatzes hinzunehmen, um zu erreichen, dass möglichst viele ihr demokratisches Wahlrecht ausüben können.
Ich meine, das ist überzeugend.
Bei einer Kommunalwahl kommt hinzu, dass in einer Wahlkabine das Wahlrechte nur sehr schwer ordnungsgemäß auszuüben ist, wenn man von seinem Recht des Panaschieren und Kumulierens intensiv Gebrauch macht.
Berücksichtigt man dies, so wird doch ernsthaft daran zu denken sein, die Briefwahl – jedenfalls bei einer Kommunalwahl – zur Regelwahl werden zu lassen oder zumindest als gleichwertige Alternative.
Die Vorteile würden meines Erachtens die Nachteile bei weitem bei weitem überwiegen, wenn ich mir auch im Klaren darüber bin, dass meine Auffassung nicht ohne Widerspruch bleiben wird.
Die Wahlbeteiligung würde steigen
Man würde niemand mehr zwingen, wahrheitswidrig gegenüber dem Wahlamt versichern zu müssen, verhindert zu sein.
Die Wahlentscheidung könnte qualifizierte getroffen
Es würden weniger Wahllokale benötigt. Schon jetzt gibt es bekanntlich Schwierigkeiten, die Wahlvorstände zu besetzen, da sich immer weniger bereit finden, diese ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben.
Also mehr Mut zu neuen Wegen
Natürlich ginge dies nicht ohne einer Änderung der Landesverfassung.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: man sollte langfristig auch anstreben, die Wahl nicht nur schriftlich, sondern auch elektronischem Wege durchführen zu können, so wie ich es bzgl. der Online-Abstimmungen beschreiben habe. . Dann würde sich auch das Aussehen wesentlich vereinfachen. wenn also. Dabei müssen natürlich die Grundsätze des Bundesverfassungsgericht über den Einsatz von Wahlcomputern (3.3.2009 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07) ihre Beachtung finden