Die Stiftung des evangelischen Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium in Schweich erhält eine völlig neue Struktur. Dies wurde in der Synode des Kirchenkreises am Samstag in Bitburg beschlossen. Damit ist ein Schlusspunkt unter eine lang andauernde Diskussion gesetzt, die auch hier in diesem Blog heftig geführt wurde.
Langfristig ist der Kirchenkreis bestrebt, das Gymnasium in ein noch zu gründendes evangelisches Schulwerk der Landeskirche überzuführen. In anderen Landeskirchen haben sich solche Schulwerke bestens bewährt.
Es wird allerdings noch einige Zeit dauen, bis so etwas in der rhenischen Landeskirche umgesetzt werden kann, da noch viele Einzelheiten abgeklärt werden müssen.
Bis dahin wird die Struktur der Stiftung des Gymnasiums grundlegend umgestaltet werden.
Kernstück der geplanten Reform ist die neue Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes.
Der Superintendent soll geborener Vorsitzender werden. Vier weitere sachkundige Mitglieder sollen vom Kreissynodalvorstand im Einvernehmen mit den beteiligten Kirchengemeinden (Trier, Schweich, Wittlich) in den Vorstand berufen werden. Sie sollen über Kompetenzen in Personalführung, Leitung, Management, Betriebswirtschaft, Organisationsentwicklung, Controlling oder Bildungsentwicklung verfügen. Erziehungsberechtigte von Schülern des DBG und dessen Mitarbeitende können nicht Mitglied des Vorstandes werden.
Der Schulleiter, der Verwaltungsleiter sowie zwei Mitglieder der Landeskirche, davon ein Jurist, gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Aus wichtigem Grund können die Vorstandsmitglieder jederzeit abberufen werden.
Daneben wird ein Kuratorium gebildet, das den Stiftungsvorstand berät. Dem Kuratorium sollen jeweils ein Mitglied der Presbyterien sowie dem Kreissynodalvorstand und weitere sachkundige Personen angehören: Zwei Mitglieder der zuständigen Abteilung der Landeskirche, ein Mitglied aus dem Vorstand des Schulvereins, der Schulleiter und Verwaltungsleiter des DBG. Auch ist daran gedacht, einen Vertreter der Stadt Schweich in dieses Gremium zu berufen.
Die genauen Einzelheiten der Satzung müssen noch beraten werden. Die Synode hat nur die Grundstruktur beschlossen. Formell muss die neue Satzung vom bisherigen Stiftungsvorstand beschlossen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies keine Probleme bereiten wird. Der Vorstand hat eine entsprechende Bereitschaft signalisiert.
Damit ist der Weg für einen Neuanfang am DBG frei!