Schwarzer Tag für Rheinland-Pfalz

Der gefundene Kompromiss zum Nichtraucherschutzgesetz wird von den im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Fraktionen als großer Erfolg gefeiert.
Doch hierzu gibt es überhaupt keinen Grund. In Wirklichkeit bedeutet das Gesetz einen erheblichen Rückschritt beim Nichtraucherschutz. Ich bedauere diesen Gestzesentwurf zutiefst.
Statt endlich einen konsequenten Schutz der Gesundheit von uns allen zu gewährleisten und das Rauchern in allen Gaststätten zu verbieten, was den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs – Gleichbehandlung aller Gaststätten – gerecht geworden wäre, lockert man das Rauchverbot, an man sich gerade gewöhnt hat,  ohne Not wieder auf. Ein wahrlich schwarzer Tag für alle Rheinland-Pfälzer, denn ihre Lungen dürfen wieder schwarz und krank werden, zumindest dann wenn manche Gaststäten aufgesucht werden.
Doch ich lasse zu diesem Thema besser einen Fachmann, meinen Bruder, Facharzt für Lungenheilkunde sprechen. Er führt hierzu aus:  
Es ist wissenschaftlich unstrittig und anerkannt, dass Rauchen und zwar unabhängig ob Zigaretten, Zigarren oder Pfeife oder auch Passivrauchen als Hauptrisikofaktor zur Entstehung gravierender Erkrankungen führt.
Bei Rauchern aber auch Passivrauchern steigt nicht nur das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, sondern auch an einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Man schätzt, dass 2020 die COPD Erkrankung die dritthäufigste Todesursache weltweit sein wird. Weiterhin nimmt für Kinder von Rauchern das Risiko zu an Asthma bronchiale zu erkranken und insbesondere Schwangere sollten vor Zigarettenrauch geschützt werden.
Alle Ärzte und besonders die Pneumologen verwenden einen großen Teil Ihrer Zeit nicht nur damit die durch Zigarettenrauch bedingten Erkrankungen zu behandeln, sondern die Patientinnen und Patienten in Gesprächen davon zu überzeugen den Rauchkonsum aufzugeben. Alleine dies gestaltet sich sehr schwierig, da es sich um eine Sucht handelt und außerdem die gesetzliche Krankenversicherung solche Bemühungen in keiner Weise honoriert. Erfahrungsweise äußern viele Patienten häufig den Wunsch, dass sie gerne weniger Gelegenheiten zum Rauchen hätten.
Aufgrund dieser eindeutigen Tatsachen, dass viele Raucher gerne aufhören würden, und Nichtraucher und besonders Kinder und Schwangere in öffentlich zugänglichen Bereichen geschützt werden müssen, wäre doch die Formulierung eines eindeutigen Nichtraucherschutzgesetzes mit dem generellen Verbot in öffentlich zugänglichen Räumen nicht rauchen zu dürfen selbstverständlich.
Völlig unverständlich ist demnach der jetzige neue Gesetzentwurf.
Soll eine Minderheit von Rauchern andere weiter schädigen dürfen?
Ist es nicht Aufgabe des Staates und somit des Gesetzgebers die Möglichkeiten auszuschöpfen Bürger vor eindeutigen Gefahren eher zu schützen?
Bei eindeutig steigenden Gesundheitskosten ist es da nicht die wichtigste Aufgabe Erkrankungen zu vermeiden? Ist die Lobby der Zigarettenindustrie so groß, dass die politisch Verantwortlichen sich hierdurch beugen lassen?
Die jetzt geplanten Ausnahmeregelungen werden dem Nichtraucherschutz und den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht. Mit welchen Argumenten soll man erklären, dass der Schutz jetzt von der Art der Zubereitung der Speisen abhängig gemacht werden soll, und wie werden „einfach zubereitete Speisen”, definiert. Weiterhin wird der Nichtraucherschutz doch aufgehoben, wenn es ausreicht ein Schild „geschlossene Gesellschaft” anzubringen. Außerdem sind Räume in denen kurz vorher geraucht wurde weiterhin noch belastet.
Andere Bundesländer, aber auch andere europäische Länder sind bezüglich des Schutzes Ihrer Bürger sicherlich fürsorglicher und verständnisvoller, als es in Rheinland-Pfalz jetzt geplant ist. Wir Ärzte fühlen uns den Patienten verpflichtet, zum einen mit dem Ziel die Erkrankten kostendeckend behandeln zu können zum anderen aber auch alles zu tun um Krankheiten zu vermeiden.
  
Dr. med. Patrick Albrecht
Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes
der Pneumologen Rheinland-Pfalz und Saarland