Zutritt für “Behinderte” verboten?

Da verschlug es mir in meinem spanischen Urlaubsort doch glatt die Sprache: „Eintritt Schild verboten für Minderjährige und Behinderte“ hieß es da auf einem Schild vor einem Spielsalon in einem Einkaufszentrum, an dem ich zufällig vorbeiging. „No entry for children and handicapped people“, auf englisch. Das musste doch gleich fotografiert werden.
Empörend, denkt man auf den ersten Blick! Soll denn das Anti-Diskriminierungsverbot hier überhaupt nicht gelten? Und überhaupt, was soll das denn heißen:
Schild2Dürfen hier Rollstuhlfahrer nicht herein oder wem ist sonst warum der Zutritt versagt?
„Hier bekommt dem Betreiber doch sicher die heiße Sonne Spaniens nicht!“
Ein weitere Blick auf den spanischen Teils des Verbotsschildes führt zu noch größerem Erstaunen: Hier wird sogar auf ein „Decreto 16272001 art. 58“ verwiesen. Das kann doch nun wohl gar nicht sein, dass es ein Spanien ein Gesetz gibt, das behinderten den Zutritt zu Spielhallen verbietet?
Deshalb bin ich einmal dem spanischen Originaltext nachgegangen. Und siehe da, es heißt da, dass der Zutritt für „meniores (Minderjährige) e „incapaces „ verboten sei.
„Incapaces“ bedeutet nun aber keinesfalls, folgt man den Lexika „Behinderte“, sondern so viel wie „Entmündigte“, so habe ich es jedenfalls verstanden, obwohl ich kein besonderer Spanisch-Kenner bin.
Na bitte, jetzt wird doch ein Sinn daraus. So kann es eben zu kann erheblichen Missverständnissen kommen, wenn man nicht genau übersetzt.
Das kommt dabei heraus, wenn man Google Übersetzungen machen lässt!
Schade, dass ich den Betreiber jetzt nicht mehr erreichen und ihn auf seinen Irrtum aufmerksam machen kann. Denn das Schild kann so wirklich nicht hängen bleiben!