Baldiges Aus für NPD-Ratsmitglied?

Aus zwei Gründen droht dem NPD-Ratsmitglied jetzt der Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat

Noch am vergangenen Donnerstag hat das erste und einzige NPD-Ratsmitglieds in Trier für Verwirrung und einen Beinahe-Skandal im Trierer Stadtrat gesorgt.

Doch er dürfte sich nicht mehr lange seiner Mitgliedschaft im Trierer Stadtrat erfreuen. Wie einer Presseerklärung des  Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier zu entnehmen ist, ist er heute vor dem Landgericht in Trier angeklagt worden. Tatvorwurf ist unter anderem gefährliche Körperverletzung, die nach dem Gesetz mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten, in minder schweren Fällen von mindestens 3 Monaten geahndet wird (§ 224 StGB).

Sollte er also verurteilt werden, droht ihm ein Ausschluss nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung:


§ 31 Ausschluß aus dem Gemeinderat

(1) Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluß des Gemeinderats aus dem Gemeinderat ausgeschlossen werden, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat. Der Gemeinderat kann den Beschluß nur innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verurteilung Kenntnis erhalten hat, fassen. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat zu unterrichten, sobald er von der Verurteilung Kenntnis erlangt.

Eine weitere Vorschrift könnte dem rechten Ratsmitglied zum Verhängnis werden: Nach der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hat er den Holocaust in einer den “Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise verharmlost”.

In Absatz 2 der oben erwähnten Vorschrift heißt es:

(2) Wer durch Wort oder Tat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz bekämpft, ist der Stellung eines Ratsmitglieds unwürdig. Der Gemeinderat hat in diesem Falle über den Ausschluß zu beschließen; der Beschluß soll innerhalb eines Monats, nachdem der Gemeinderat von dem Vorgang Kenntnis erhalten hat, gefaßt werden. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Da der Stadtrat bereits jetzt von diesem Tatbestand durch die Veröffentlichung der Presseerklärung erfahren hat, stellt sich die Frage, ob er auch schon jetzt schon tätig werden wird. Man wird sehen.

Andernfalls müsste eine rechtskräftige Verurteilung abgewartet werden, wobei natürlich noch völlig offen ist, wann diese erfolgen wird. Denn das Hauptverfahren muss erst einmal eröffnet und ein Termin bestimmt werden. Gegen eine mögliche Verurteilung durch das Landgericht in Trier könnte dann auch noch Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Es ist zu erwarten, dass in diesem Fall auch alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, so dass es bis zu einer Rechtskraft des Verfahrens noch etwas dauern kann.

Die NPD wäre natürlich auch nach einem eventuellen Ausschluss nach wie vor im Rat der Moselstadt vertreten. Nachrücken würde ein gewisser Hans-Jörg Busch, der nächstplazierte auf der NPD-Bewerberliste.