Schön ist er geworden, der Bischof-Stein-Platz hinter dem Dom. Als weniger schön empfinden es manche, was sich vor allem an Wochenenden in den Abendstunden dort abspielt:
Vor allem jüngere Menschen stehen herum und trinken mehr oder weniger viel Alkohol der verschiedensten Sorten. Das ist ja prinzipiell nicht schlimm: Aber die Flaschen, in denen sich das berauschende Getränk befindet, werden achtlos in die Gegend geworfen. Passanten, die dort spazierengehen, werden lautstark angepöbelt. Auch an anderen orten in Trier gibt es häufig ein ähnliches Bild.
Anlässlich meines England-Urlaubs habe ich feststellen können, dass dieses Problem dort auf einfache Art und Weise gelöst wird: Es gibt an exponierten Stellen ganz einfach ein Verbot Alkohol zu konsumieren.
Weshalb geht das eigentlich bei uns nicht, frage ich mich?
Nicht, dass ich missverstanden werde: Ich habe nichts dagegen, dass jemand ein Bierchen in der Öffentlichkeit trinkt. Auch ich bin gegen eine zu starke Einschränkung der Freiheiten. Aber die Freiheit des Individuums endet bekanntlich dann, wenn die Freiheit anderer beschränkt wird. Und viele andere, unter anderem auch Touristen, die unsere Stadt besuchen, fühlen sich eben durch den unschönen Anblick oder das Anpöbeln gestört.
Ja, ich weiß, was anderswo kein Problem ist, ist es aber in Deutschland: Deutsche Gerichte, wie jüngst der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, haben sogenannte Alkoholverbotszonen, die anderswo angeordnet wurden mit spitzfindiger Argumentation, gekippt: Es fehle an einer Rechtsgrundlage und ein solches Verbot würde ja alle treffen, also auch diejenigen, die sich ordentlich benehmen. Mich überzeugt das nicht. Vielleicht sollte man zumindest einmal darüber nachdenken, auch bei uns eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.